Grußwort von Landrat Leo Schrell
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Aufgaben
- Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz
Formloser schriftlicher Antrag an das Landratsamt als Untere
Denkmalschutzbehörde
mit Stellungnahme der jeweiligen Gemeinde.
- Bezuschussung von Maßnahmen an Baudenkmälern und im
Ensemblebereich
Zuschußanträge für Landesamt für Denkmalpflege, Bezirk Schwaben
und Landkreis
sind beim Landratsamt Dillingen a.d.Donau erhältlich.
Die Anträge sind jeweils 2-fach mit Kostenvoranschlägen bzw. mit
Angeboten beim
Landratsamt einzureichen.
Bezuschußt werden Maßnahmen an Baudenkmälern.
- Sonderverfahren Entschädigungsfonds
Die Bezuschussung erfolgt aus Sondermitteln des Landesamtes für
Denkmalpflege; nähere
Auskünfte erteilt die Untere Denkmalschutzbehörde.
- Erlaubnis nach Art. 7 Denkmalschutzgesetz
Formloser Antrag zum Graben nach Bodendenkmälern an die Untere
Denkmalschutzbehörde
beim Landratsamt. Dem Antrag ist ein Lageplan beizufügen.
Die Erlaubnis zum Graben muß eingeholt werden, auch wenn nur
vermutet wird, daß sich
auf dem Grundstück ein Bodendenkmal befinden könnte.
- Denkmalwettberwerb des Landkreises Dillingen a.d.Donau
Seit 1979 führt der Landkreis Dillingen a.d.Donau jährliche
Wettbewerbe zur Prämierung
besonders gelungener privater Maßnahmen der Denkmal- und
Ortsbildpflege durch.
Anträge können bis 30. Juni des jeweiligen Jahres beim
Landratsamt Dillingen
a.d.Donau, Sachgebiet 50, eingereicht werden.
Notwendige Unterlagen:
- Name und Andresse des Initiators der Maßnahme,
- kurze Beschreibung des Objekts und 1 bis 2 Bilder,
- bei Renovierungsmöglichkeit auch eine Aufnahme des
Altbestandes
Weitere Informationen:
Landratsamt Dillingen, Zi.-Nr. 211
Telefon: 09071/51-165, 51-171
Fax: 09071/51-172
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