Untere Denkmalschutzbehörde


Grußwort von Landrat Leo Schrell
Der Landkreis Dillingen in Zahlen
Geschichte des Landkreises Dillingen
Der Kreistag und seine Ausschüsse
Wahlen im Landkreis Dillingen a.d.Donau
Kreiseinrichtungen
Familienportal
Soziale Dienste
Stationäre Einrichtungen
Pflege- und Wohnplatzbörse
Energieberatung und Klimaschutzkonzepte
Behördenwegweiser - Landratsamt
Pressemitteilungen
und Amtsblatt
ÖPNV
Gewerbliche Wirtschaft
Sehenswürdigkeiten, Kultur, Freizeit
Gastronomie und Unterkünfte
Kommunen
Stichwortsuche
Links
 
[Übersichtsseite Bauamt]
Spacer

 

Aufgaben

  1. Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz

    Formloser schriftlicher Antrag an das Landratsamt als Untere Denkmalschutzbehörde mit Stellungnahme der jeweiligen Gemeinde.

  2. Bezuschussung von Maßnahmen an Baudenkmälern und im Ensemblebereich

    Zuschußanträge für Landesamt für Denkmalpflege, Bezirk Schwaben und Landkreis sind beim Landratsamt Dillingen a.d.Donau erhältlich.

    Die Anträge sind jeweils 2-fach mit Kostenvoranschlägen bzw. mit Angeboten beim Landratsamt einzureichen.

    Bezuschußt werden Maßnahmen an Baudenkmälern.

  3. Sonderverfahren Entschädigungsfonds

    Die Bezuschussung erfolgt aus Sondermitteln des Landesamtes für Denkmalpflege; nähere Auskünfte erteilt die Untere Denkmalschutzbehörde.

  4. Erlaubnis nach Art. 7 Denkmalschutzgesetz

    Formloser Antrag zum Graben nach Bodendenkmälern an die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt. Dem Antrag ist ein Lageplan beizufügen.
    Die Erlaubnis zum Graben muß eingeholt werden, auch wenn nur vermutet wird, daß sich auf dem Grundstück ein Bodendenkmal befinden könnte.

  5. Denkmalwettberwerb des Landkreises Dillingen a.d.Donau

    Seit 1979 führt der Landkreis Dillingen a.d.Donau jährliche Wettbewerbe zur Prämierung besonders gelungener privater Maßnahmen der Denkmal- und Ortsbildpflege durch.
    Anträge können bis 30. Juni des jeweiligen Jahres beim Landratsamt Dillingen a.d.Donau, Sachgebiet 50, eingereicht werden.

    Notwendige Unterlagen:

    • Name und Andresse des Initiators der Maßnahme,
    • kurze Beschreibung des Objekts und 1 bis 2 Bilder,
    • bei Renovierungsmöglichkeit auch eine Aufnahme des Altbestandes
Weitere Informationen:
Landratsamt Dillingen, Zi.-Nr. 211
Telefon: 09071/51-165, 51-171
Fax: 09071/51-172